Wenn durch einen Einkaufswagen ein Fahrzeug beschädigt wird
Kommt auf einem Kundenparkplatz während eines Ladevorgangs ein Einkaufswagen ins Rollen, so kann nicht etwa der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Schädigers, sondern nur er selbst beziehungsweise sein Privathaftpflicht-Versicherer von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Das hat das Amtsgericht München mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 5. Februar 2014 entschieden.