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Absicherung bei schweren Erkrankungen (Dread Disease)

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Absicherung bei ­schweren Erkrankungen ­(Dread Disease)

Was ist eine Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung?

Durch eine Absicherung gegen schwere Krank­hei­ten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.

Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.

So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!

Welche Krankheitsbilder sind versichert?

In der Regel sind u. a. folgende Krankheitsbilder bzw. Ereignisse versichert:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Bypass-Operation
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lebererkrankung
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankung
  • Knochenmarkstransplantation
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Querschnittslähmung
  • Funktionsverlust von Gliedmaßen
  • Multiple Sklerose
  • Abhängigkeit von einer dritten Person
  • Schwe­re Verbrennungen
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Sprachverlust
  • Schwe­rer Unfall
  • u.v.m.

Je nach Anbieter können die versicherten Krank­hei­ten variieren.

Für wen ist eine Schwe­re Krank­hei­ten Absicherung sinvoll?

Wie die folgenden Abbildungen zeigen, kann eine schwere Krankheit jeden treffen. Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als „Volkskrankheiten“.

Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts fast eine Million Menschen. Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr gut, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter?

Können Sie es sich beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten?

Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden?

Z.B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder den Umbau von Haus, Wohnung oder Auto.

Ratsam ist die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist. Auch Unternehmen haben hierdurch die Möglichkeit, wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte (sog. Key- oder Schlüssel-Per­sonen) abzusichern und somit die finanzielle Handlungsfähigkeit bei Ausfall dieser Per­sonen sicherzustellen.

Wo liegen die Unterschiede zur Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Berufs­unfähig­keitsversicherung und Schwe­re-Krank­hei­ten- Absicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen.

Von Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung erhalten Sie monatlich eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Tätigkeit für längere Zeit - oder auf Dauer - nicht mehr nachgehen können. Die Rente wird solange gezahlt, wie Berufs­unfähig­keit vorliegt.

Über die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung erhalten Sie eine Geldleistung in Form einer Einmalzahlung, wenn eine der versicherten Erkrankungen diagnostiziert wurde.

Während die Berufs­unfähig­keitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwe­re-Krank­hei­ten- Absicherung in der Regel nicht absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwe­re- Krank­hei­ten-Absicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung, egal ob Sie durch die Krankheit berufsunfähig werden oder nicht. Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z.B. Arzt, Apotheker) oder bei Bürotätigkeiten (wie z.B. Sachbearbeiter, Steuerberater, Informatiker) ist, verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z.B. Möbelpacker, Fliesenleger, Gerüstbauer), geringer. Aber die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig oder zumindest teilweise heilbar. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufs­unfähig­keitsversicherung oft nur vorübergehend gezahlt wird. Sobald der Betroffene seinen alten Beruf wieder ausüben kann, wird die Leistung eingestellt. Aus einer Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Dieses finanzielle Polster ermöglicht es, beruflich etwas kürzer zu treten.

Für Per­sonen, für die der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung jedoch nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist (z. B. bei Vorerkrankungen), kann die Schwe­re- Krank­hei­ten-Absicherung eine Alternative zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sein.

Im Idealfall ergänzen sich beide Absicherungsmöglichkeiten.

Wie wird die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung steuerlich behandelt?

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ab von Alter, Ge­schlecht, Versicherungssumme, Laufzeit und Vorerkrankungen.

Eine Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht schon ausgeschöpft sind. Die Auszahlung
der Versicherungssumme ist für Privatpersonen in der Regel steuerfrei.

Berufs­unfähig­keitsversicherung und Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung sind wichtige Bausteine Ihrer persönlichen Absicherung.

Dabei sollten Sie aber auch das Unfallrisiko nicht außer Acht lassen. Denn nicht nur Krank­hei­ten und Gebrechen führen zu Arbeitsunfähigkeit. In vielen Fällen sind es Unfälle, die das Leben „auf den Kopf“ stellen. Hier bietet eine Unfall­ver­si­che­rung finanzielle Unterstützung.

Zudem ist für alle, die im Arbeitsleben stehen, eine Krankentagegeldversicherung ratsam. Diese hilft, die finanzielle Lücke zu schließen, wenn auf Grund längerer Arbeitsunfähigkeit die Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber eingestellt werden und Sie lediglich ein geringes Krankengeld beziehen. Freiberufler und Selbstständige sichern mit einem Krankentagegeld die laufenden Kosten ihrer beruflichen Existenz ab.


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