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Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Grunde die Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein ist nur eine Minimalversorgung und bietet den Betroffenen keine ausreichende finanzielle Sicherheit. Ohne private Absicherung droht ein enormer Einkommensausfall.

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser.

Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. "Dauerhaft" bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Daher ist diese Absicherungsform als "Worst-Case"-Absicherung - also für den ungünstigsten Fall - zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Per­sonen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen "Worst-Case"-Schutz haben möchten.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist besonders geeignet für Menschen in risikoreichen Berufen oder mit niedrigen Einkommen. Der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist für sie oft gar nicht möglich, da die Beiträge aufgrund des Risikos zu hoch oder im Verhältnis zum Einkommen zu teuer wären. In diesem Fall kann deshalb eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine alternative Lösung sein, um nicht gänzlich auf Schutz verzichten zu müssen

Erwerbsminderung ist ein reales Risiko

Laut Statistik muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben bzw. ganz oder teilweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Heutzutage sind viele Erwerbstätige dauerhaftem Stress und Druck ausgesetzt. So ist es nicht überraschend, dass Erkrankungen der Psyche inzwischen hauptverantwortlich für einen Großteil der Erwerbsminderungsfälle sind.

Anspruch auf eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente besteht unabhängig vom Beruf dann, wenn nicht mehr als eine bestimmte Zeitspanne pro Tag gearbeitet werden kann. Sie erhalten bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine monatliche EU-Rente, die nicht mit den gesetzlichen Leistungen verrechnet wird

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufs­unfähig­keit?

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Ist die versicherte Person in der Lage, einen anderen Beruf auszuüben, kann sie auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die sie ausüben könnte, tatsächlich jedoch nicht ausübt (abstrakte Verweisung).

Berufsunfähig ist oder wird, wer in Folge von Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr im Stande ist, seinen bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. In diesem Fall sichert die Berufs­unfähig­keitsversicherung die versicherte Person gegen die finanziellen Folgen einer Berufs­unfähig­keit ab.


Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Eine Dread Disease (Schwe­re Krank­hei­ten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50% Berufs­unfähig­keit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbstständige und Per­sonen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufs­unfähig­keitsabsicherung sein.

Zusätzlich ist eine Unfall­ver­si­che­rung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Ergänzend zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufs­unfähig­keitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufs­unfähig­keitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufs­unfähig­keitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufs­unfähig­keit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufs­unfähig­keit würde Ihr Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für Sie übernehmen, bis sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Versicherungskunden mzu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufs­unfähig­keit mvorliegt oder nicht, sollten Sie sich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie sich gezwungen sehen, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen.


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