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Basisversorgung / Rürup-Rente

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Basisversorgung /­ Rürup-Rente Wie schützen Sie sich vor Altersarmut?

Es ist wahrlich keine überraschende Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht!

Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung (demographischer Wandel). Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner finanzieren. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis- Rente, auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Alters­vorsorge ins Leben gerufen.
Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur Gesetzlichen
Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Alters­vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast.

Wie sind die Beiträge abzugsfähig?

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden. Maximal können Ledige 23.712 Euro und Verheiratete 47.424 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. D

ieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.

Wie werden die ausgezahlten Renten versteuert?

Wie hoch die Auszahlungen Ihrer Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen.

Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

Was sollten Sie noch über die Basis-Rente wissen?

  • Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
  • Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente.
  • Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
  • Ebenfalls analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber häufig als Zusatzbaustein integriert werden.
  • Ihr Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden.
  • Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dies durch Rechtsprechung ändert. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
  • Um Ihre Alters­vorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.

Eine Vorsorge für alle

Die Basis-Rente ist für fast alle Per­sonengruppen geeignet, wobei jeder Per­sonenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.

Selbstständige und Freiberufler

Sie erhalten mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.

Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (23.712 Euro/47.424 Euro bei Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung.

Weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dies durch Rechtsprechung ändert. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

Gutverdienende Angestellte

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges.

In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus.

Natürlich ist auch in Ihrem Fall diese Form der Alters­vorsorge in der Ansparphase „Hartz-IV-sicher“.

Ältere Angestellte und Selbstständige

Sie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung. Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen, besonders interessant: Wiederanlage, beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung, in einer Basis-Rente.

Übrigens kann auch eine Berufs­unfähig­keitsvorsorge bei der Basis-Rente mit eingeschlossen werden. Eine Koppelung hat den Vorteil, dass auch die Beiträge, die auf den Berufs­unfähig­keitsschutz entfallen, steuerlich abgesetzt werden können, wenn ihr Anteil am Gesamtbeitrag max. 50 % entspricht. Allerdings hat dies auch einen Nachteil. Im Leistungsfall ist dann die Berufs­unfähig­keitsrente in dem Satz zu versteuern, der für das Jahr der Erstauszahlung gilt  und nicht mit dem geringeren sog. Ertragsanteil wie bei einer separat abgeschlossenen Berufs­unfähig­keitsrente.

Woran sollten Sie noch denken?

Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Alters­vorsorge in Form einer Direktversicherung ebenfalls sehr gut zum Aufstocken der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich mit ihr Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen. Es wird bei diesem Model deutlich mehr für Ihr Alter gespart, als von ihrem Nettoeinkommen abgezogen wird. Diese Ersparnis kann unter anderem zur Abrundung Ihres Alters- oder Risikovorsorgebedarfs verwendet werden. So wird Ihre Absicherung rund.

Ebenso interessant ist die Riester-Rente. Hier fördert der Staat die Alters­vorsorge aktiv durch Zulagen (Grundzulage plus Zulagen für jedes Kind) und Steuerersparnis. Selbstständige und Freiberufler, deren Ehepartner in einem Anstellungs- oder Beamtenverhältnis beschäftigt sind, können über ihre Partner einen indirekten Förderanspruch erwerben, wenn diese einen Riestervertrag besparen.

Welche Art der Vorsorge für Sie am besten geeignet ist, hängt sehr stark von Ihrer aktuellen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege individuell beleuchtet werden.

Vergessen Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes aber nicht, dass Ihre Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur Ihre gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Hier bietet
z. B. eine Berufs­unfähig­keitsversicherung Schutz. Den Einschluss der Beitragsübernahme bei Berufs­unfähig­keit durch den Versicherer bieten viele Unternehmen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an.

Auch im Falle der Arbeitslosigkeit werden Sparbeitrage zur Alters­vorsorge oft eingefroren. Eine Sparzielabsicherung bzw. ein privates Arbeitslosengeld übernimmt Ihre Beiträge in der Regel für ein Jahr. Das hält Ihnen den Rücken frei, sich beruflich neu zu orientieren. Ihre Alters­vorsorge läuft einfach wie geplant weiter.


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