Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung.
Dabei sind Sie als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Ihr Mitarbeiter ist als versicherte Person bezugsberechtigt.
Man unterscheidet bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Rechtsanspruch erfüllt
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung
Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.
Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.
Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2018: 260 Euro monatlich). Beiträge, die Sie als Arbeitgeber freiwillig zuschießen, sind Betriebsausgaben.
Ab 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15% des umgewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden. Für bereits bestehenden Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht ab 2022.
Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Dies raten wir immer zu prüfen!
Sie bzw. Ihr Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Direktversicherungstarifen auswählen - von klassischer Kapitalanlage bis Anlage in Fonds.
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Rente aufzubessern.
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die mögliche Anrechnung einer Betriebsrente auf die Grundsicherung massiv entschärft. Dadurch lohnt sich bAV auch für Mitarbeiter mit kleinem Einkommen wieder.
In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Sie sollten sich daher gegebenenfalls vorab informieren, ob auch für Ihr Unternehmen tarifvertragliche Regelungen gelten.
Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 € im Monat nicht überschreiten.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) belasten den Arbeitnehmermit Steuern und Sozialabgaben.
Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur bAV. Die Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum das Nettogehalt erhöht. Der Anteil an Sozialabgaben, den Sie als Arbeitgeber sparen, führen Sie ab 2019 bzw. 2022 quasi kostenneutral als Arbeitgeberzuschuss den bAV-Verträgen Ihrer Mitarbeiter zu.
Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen.
Handelt es sich um eine Arbeitgeberfinanzierung, entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit.
Scheidet er aus Ihrem Unternehmen aus, geben sich folgende Möglichkeiten:
Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.
Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt dem Mitarbeiter die Wahl der Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt. Für den Arbeitgeber entstehenkeine zusätzlichen Kosten – es können sogar Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingespart werden!
Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmen Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter einzahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren somit die Steuerlast Ihres Unternehmens. Auch Mischformen sind möglich. Sie können sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen Zuschuss in die Direktversicherung des Mitarbeiters fließen lassen.
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2018: 260 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei). Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.
Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei (2018: 260 Euro monatlich). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge. Tipp: Erhöhen Sie die künftige Rente Ihrer Mitarbeiter, indem Sie z.B. einmal im Jahr die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Sonderzahlung in die Direktversicherung einzahlen. Bei Rentenbezug ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen.
Ab 2018 erhalten Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie Mitarbeitern mit maximal 2.200 Euro brutto / Monat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Zahlen Sie einen Beitrag zwischen 240 Euro und 480 Euro jährlich ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.
Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig!
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen - von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup, etc.
Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege.
Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen, Pensionsfonds, GGF-Versorgungen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.