Hinter dem sperrigen Begriff „Funktionelle Invaliditätsabsicherung“ versteckt sich die „eierlegende Wollmichsau“ unter den Versicherungstarifen.
Gleich dem tapferen Schneiderlein, schlägt sie gleich mehrere Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einem Streich.
Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister: Der kann auch vieles relativ gut – der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings immer besser. Dennoch
kann diese Form der Absicherung eine interessante Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder auch zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung sein.
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.
Abgesichert weden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente. Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.
Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:
Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe oder Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.
Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eine Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden können.
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Auch vorübergehende Fälle von Berufsunfähigkeit können bei voraussichtlich mind. sechsmonatigem Anhalten so abgesichert werden.
Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl. Die bestmögliche Behandlung bedeutet baldmöglichste Genesung.
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Dieser Schutz endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, was besonders für das große Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter wichtig ist. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Unfälle zählen zu den versicherten Schadenursachen der FI. Für den Rest seines Lebens erhält er aus seinem FI-Vertrag seither eine monatliche Rente, von der er größtenteils lebt.
Ein Kind tobt an der Feier anlässlich seines 10. Geburtstags mit seinen Gästen im Garten. Offenbar wird die Anstrengung zu viel und es fällt ohnmächtig um. Im Krankenhaus stellt man eine Schädigung des Herzens fest. Diese zog sich das Kind möglicherweise bei einer schwereren Erkältung zu. Die Schädigung lässt übermäßige Anstrengung dauerhaft nicht zu, was das Kind erheblich einschränkt. Aus dem Berufswunsch, Panzerfahrer bei der Bundeswehr zu werden, wird so wohl nichts. Die FI, die von den Eltern abgeschlossen wurde, leistet lebenslang die vereinbarte Rente – auch Organschäden fallen unter den Schutz der FI. Das gleicht zumindest den Einkommensunterschied zu einem „normalen“ Beruf etwas aus.
Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine FI hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss erich nun keine finanziellen Sorgen machen.
Mit 48 Jahren hielt sich ein junger Krankenpfleger eigentlich noch zu jung für eine private Pflegeergänzungsversicherung. Wie in den meisten Fällen überraschte Ihn die Hirnblutung ohne Vorwarnung. Die direkten Folgen sind anhaltende Verwirrtheit, Verlust der Sprechfähigkeit und der Rollstuhl. Für seine Familie bricht eine Welt zusammen. Häusliche Pflege ist baubedingt kaum darstellbar. Die Kosten eines Pflegeheimplatzes können aus dem laufenden Einkommen der Frau nicht mit bestritten werden. Der FI-Vertrag löst auch in einem solchen Fall das Problem. Auch im Pflegefall wird die versicherte Rente fällig.
Eine junge Frau frönt – wie viele Ihrer Generation – gern und ausgiebig den Freuden des Solariums. Ein gebräunter Teint gilt als schön. Die Folgen sieht man in der Statistik: keine andere Form des Krebses schlägt mit so vielen Neuerkrankungen zu Buche, wie Hautkrebs. Auch bei der jungen Dame wird eine auffällige Pigmentierung entdeckt, die sich als Melanom 2. Grades herausstellt. Bedingt durch die Behandlung fällt sie für ihren beruflichen Alltag vorübergehend aus. Ihr FI-Vertrag leistet aufgrund der Krebserkrankung die
versicherte Rente.