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Gruppenunfall­versicherung

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Firma.

Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfall­ver­si­che­rung erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das zu besonders attraktiven Konditionen.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Gruppen-Unfall­ver­si­che­rung ist nicht nur für große Unternehmen interessant.

Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Per­sonen möglich.

Geeignete Per­sonenkreise sind zum Beispiel:

  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Warum ist der Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung zu empfehlen?

  • Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen.
  • Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Was ist versichert?

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Per­sonen oder Per­sonengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Per­sonengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).

In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich Tätigkeit) vorgesehen.

Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter – entsprechend der eigenen Lebenssituation – gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.


Weitere Vorteile einer Gruppen-Unfall­ver­si­che­rung:

Beitragsvorteil:

Der Beitrag zur Gruppen-Unfall­ver­si­che­rung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfall­ver­si­che­rung.

Zusätzliche Sozialleistung:

Durch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden.

Besonderes Angebot für Ihre Mitarbeiter:

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die günstigen Beiträge zur Gruppen-Unfall­ver­si­che­rung aus dem Arbeitslohn selber finanzieren.

Welche Gefahren sind abgedeckt?

Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, etc.).

Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Per­sonen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. Auf Wunsch können auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen abgesichert werden.


Leistungsbeispiele aus der Praxis

Finger weg

Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung, angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.

Auf der Baustelle

Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und
mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.

Die steuerliche Behandlung einer Gruppen-Unfall­ver­si­che­rung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfall­ver­si­che­rung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar.

Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

Ohne Direktanspruch

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen- Unfall­ver­si­che­rung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend
versteuert werden.

Mit Direktanspruch

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Beträgt der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungsteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Per­sonen des Vertrages durchschnittlich maximal 92,23 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20% vornehmen. Angesetzt werden allerdings aus diesen 92,23 EUR nur 80%, also 73,78 EUR. Die restlichen 20% sind steuerfreier Reisenebenkostenersatz. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt.

Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern. Eine detaillierte Erläuterung mit Rechenbeispielen können Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) vom 28.10.2009 (IV C 5 - S 2332/09/10004) entnehmen.

Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.