Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen.
Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,… - all dies lässt sich nur über eine KFZHandel- und Handwerkversicherung abdecken.
Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.
Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam, der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.).
Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlicheneine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen (z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge).
Das ständige rote Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im Fahrtenbuch vermerkt
werden (behördliche Vorschrift!).
Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl zwischen
Die Versicherer erwarten in der Regel, dass die Deckung der einzelnen Bausteine einheitlich vereinbart wird.
Die möglichen Bausteine sind:
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Anbieter, ggf. auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Der Versicherungschutz gilt grundsätzlich bedingungsgemäß in ganz Europa.
Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges (in der Regel sind dabei jedoch Höchstentschädigungsgrenzen je Fahrzeug zu beachten!). Darüber hinaus erstreckt sich die Leistung auch auf aus dem Schaden entstehenden Nebenkosten wie z. b. Mietwagenkosten, Nutzungsaufall, etc.).
Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen (Haftpflicht - Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko - Schaden am Fahrzeug des Kunden).
Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber natürlich nicht zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Sonst hätte er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Der Händler montierte seine rote Nummer (06er-Kennzeichen) am Fahrzeug, und konnte so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.
Das Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers liegt an einer stark befahrenen Straße. Nachts wird der Platz mit zwei großen Halogenstrahlern ausgeleuchtet, die über Bewegungssensoren gesteuert werden. Das hindert Diebe allerdings nicht daran, in einer Nacht vier hochwertige Alufelgen und die Nebelscheinwerfer von einem PKW abzumontieren und mitzunehmen. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt den Schaden (Teilkaskodeckung).
Einige Monate später kommt es in der Region, in welcher der Gebrauchtwagenhändler ansässig ist, zu mehreren starken Hagelschauern. Gut die Hälfte seines Fahrzeugbestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Teilkaskodeckung). Rangierschaden
Kurz vor Wintereinbruch herrscht in einer KFZ-Werkstatt wieder reges „Reifenwechseltreiben“. Der Hof ist voller Kundenfahrzeuge. Einer der Auszubildenden will einen eben neubereiften Wagen aus der Werkstatt fahren und parken. Dabei schrammt er fast über die komplette Wagenlänge am Werkstatttor entlang. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Vollkaskodeckung).
Bei einem anderen PKW sollen ebenfalls die Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Vermutlich wurde eine der Aufnahmen nicht korrekt ausgerichtet, weshalb das Fahrzeug mit lautem Krachen auf einer Seite nach unten stürzt. Seite und Dach des Wagens werden dabei stark eingedellt. Auch hier greift wieder der Schutz der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).
Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk (Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)
Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden.
Solche Schäden sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Da z. B. eine KFZ-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt. Für den Einschluss muss die Zusatzhaftpflicht abgeschlossen werden. Diese bietet die nötige Erweiterung, wenn auch mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme (oft 100.000 Euro pro Schadensfall).
Eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Ein großer Teil der Streitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, drehen sich um des Deutschen liebstes Kind, das Auto. In kaum einem Bereich sind Kunden kritischer und streitfreudiger. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht nur die Kosten, die Ihnen durch Anwalt und Gericht entstehen. Sie bietet Ihnen auch Zugriff auf einen Inkassoservice, der Ihnen die Mühe abnimmt, offenen Rechnungen hinterher laufen zu müssen. Auch rechtliche Beratung per Telefon oder Internet wird inzwischen von vielen Versicherern angeboten – teilweise mit Prüfservice für Verträge aller Art. Eine Rechtsschutzversicherung ist die perfekte erste Anlaufstation, wenn es juristisch werden könnte. Bitte beachten Sie, dass es hier je nach Tarif gewisse Ausschlüsse geben kann (z. B. vertragsrechtliche Streitigkeiten).
Ist Ihr Betrieb auch als gewerbliches Abschleppunternehmen oder als Unternehmen mit sogenannten Straßendienstverträgen tätig und werden dabei gegen Entgelt für Dritte innerhalb Deutschlands Bergungs- und Abschleppaufträge von Kraftfahrzeugen durchgeführt, so haftet Ihr Kfz-Betrieb aus diesen Aufträgen. Schäden, die beim Verladen oder beim Transport am zu transportierenden Fahrzeug entstehen, können über eine sog. Hakenlastversicherung abgesichert werden.