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KFZ-Versicherung für Handel und Handwerk

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KFZ ­Versicherung für Handel und Handwerk

Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen.
Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,… - all dies lässt sich nur über eine KFZHandel- und Handwerkversicherung abdecken.

Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.

Für wen ist die Versicherung?

Was ist versichert?

Welche Gefahren sind u.a. versichert?

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Wo gilt die Versicherung?

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?


Schadenbeispiele aus der Praxis

Probefahrt mit Kundenfahrzeug

Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen (Haft­pflicht - Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko - Schaden am Fahrzeug des Kunden).

Probefahrt mit dem Handelsfahrzeug

Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber natürlich nicht zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Haft­pflichtversicherungsschutz kümmern. Sonst hätte er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Der Händler montierte seine rote Nummer (06er-Kenn­zeichen) am Fahrzeug, und konnte so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.

Diebstahl

Das Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers liegt an einer stark befahrenen Straße. Nachts wird der Platz mit zwei großen Halogenstrahlern ausgeleuchtet, die über Bewegungssensoren gesteuert werden. Das hindert Diebe allerdings nicht daran, in einer Nacht vier hochwertige Alufelgen und die Nebelscheinwerfer von einem PKW abzumontieren und mitzunehmen. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt den Schaden (Teilkaskodeckung).

Hagelschlag

Einige Monate später kommt es in der Region, in welcher der Gebrauchtwagenhändler ansässig ist, zu mehreren starken Hagelschauern. Gut die Hälfte seines Fahrzeugbestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Teilkaskodeckung). Rangierschaden
Kurz vor Wintereinbruch herrscht in einer KFZ-Werkstatt wieder reges „Reifenwechseltreiben“. Der Hof ist voller Kundenfahrzeuge. Einer der Auszubildenden will einen eben neubereiften Wagen aus der Werkstatt fahren und parken. Dabei schrammt er fast über die komplette Wagenlänge am Werkstatttor entlang. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Vollkaskodeckung).

Sturz von Hebebühne

Bei einem anderen PKW sollen ebenfalls die Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Vermutlich wurde eine der Aufnahmen nicht korrekt ausgerichtet, weshalb das Fahrzeug mit lautem Krachen auf einer Seite nach unten stürzt. Seite und Dach des Wagens werden dabei stark eingedellt. Auch hier greift wieder der Schutz der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk (Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)

Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden.
Solche Schäden sind allerdings regelmäßig in Haft­pflichttarifen ausgeschlossen. Da z. B. eine KFZ-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt. Für den Einschluss muss die Zusatzhaftpflicht abgeschlossen werden. Diese bietet die nötige Erweiterung, wenn auch mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme (oft 100.000 Euro pro Schadensfall).

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine umfangreiche Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Ein großer Teil der Streitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, drehen sich um des Deutschen liebstes Kind, das Auto. In kaum einem Bereich sind Kunden kritischer und streitfreudiger. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt aber nicht nur die Kosten, die Ihnen durch Anwalt und Gericht entstehen. Sie bietet Ihnen auch Zugriff auf einen Inkassoservice, der Ihnen die Mühe abnimmt, offenen Rechnungen hinterher laufen zu müssen. Auch rechtliche Beratung per Telefon oder Internet wird inzwischen von vielen Versicherern angeboten – teilweise mit Prüfservice für Verträge aller Art. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist die perfekte erste Anlaufstation, wenn es juristisch werden könnte. Bitte beachten Sie, dass es hier je nach Tarif gewisse Ausschlüsse geben kann (z. B. vertragsrechtliche Streitigkeiten).

Hakenlastversicherung

Ist Ihr Betrieb auch als gewerbliches Abschleppunternehmen oder als Unternehmen mit sogenannten Straßendienstverträgen tätig und werden dabei gegen Entgelt für Dritte innerhalb Deutschlands Bergungs- und Abschleppaufträge von Kraftfahrzeugen durchgeführt, so haftet Ihr Kfz-Betrieb aus diesen Aufträgen. Schäden, die beim Verladen oder beim Transport am zu transportierenden Fahrzeug entstehen, können über eine sog. Hakenlastversicherung abgesichert werden.


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