Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Wer ist versichert?
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
• Versicherungsnehmer
• Ehe- und Lebenspartner
• Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Fahrer-Rechtsschutz
Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).
Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
• Vorsätzlich begangene Straftaten
Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.
Wo gilt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.
Welche Zahlungen werden im Schadenensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird.
Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.