Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich.
Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2018 über 59.400 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4.950 € bei 12 Gehältern.
Was bietet mir die private Krankenvollversicherung?
• Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
• Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
• Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
• Freie Arztwahl, auch Privatärzte
• Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
• Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
• Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
• Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
• Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
• Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern.
Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:
• Krankenhaus- und Pflegetagegelder
• Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
• spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
Was ist zu beachten in der Privaten Krankenvollversicherung?
• Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
• Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
• Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
• Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
• Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
• Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
• keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
• drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
• keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
• Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
• Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
Wonach richten sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung?
1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dannauch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.