Ein absolutes „Muss“ für jeden, der ein Segel- oder Motorboot besitzt.
Was ist versichert?
Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.
Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
• Versicherungsnehmer
• der verantwortliche Führer des Wassersportfahrzeugs
• von ihm beaufsichtigte Personen, die zur Bedienung des Fahrzeugs eingesetzt sind
• geschleppte Wasserskiläufer oder Schirmdrachenflieger (soweit nicht anderweitig gedeckt)
• Passagiere (soweit nicht anderweitig gedeckt)
• Eigentümer, sofern nicht selbst Versicherungsnehmer
Das Haftungsrisiko eines Bootsführers von fremden, gemieteten oder gecharterten Booten, kann auch über eine sogenannte Skipper-Haftpflicht in die Wassersporthaftpflicht eingeschlossen werden oder aber auch in einem separaten Vertrag.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Haftpflichtversicherung
• Vorsatz
• Fahrten ohne Fahrerlaubnis (wenn vorgeschrieben)
• Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
• vertraglich übernommene Haftung
• Schäden mitversicherter Personen untereinander
• Schäden am versicherten Fahrzeug selbst
• gemietete/geliehene Sachen
• Strahlung
• Krieg
• Teilnahme an Rennen und Regatten
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.