Bootshaftpflicht

Wer zum ersten mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – teilweise mit verheerendem Ausgang.

Es wundert daher nicht, dass die Wassersporthaftpflicht u. a. in den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, setzt seine finanzielle Existenz aufs Spiel!

Auch eigene Schäden am Boot können schnell sehr kostspielig werden. Für solche Fälle bietet die Wassersportkaskoversicherung einen umfangreichen Schutz - ganz ähnlich wie beim Pkw. Sorgen Sie vor!

Für wen ist die Versicherung?

Ein absolutes „Muss“ für jeden, der ein Segel- oder Motorboot besitzt.

Was ist versichert?

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Wassersporthaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.

Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis:

• Versicherungsnehmer

• der verantwortliche Führer des Wassersportfahrzeugs

• von ihm beaufsichtigte Personen, die zur Bedienung des Fahrzeugs eingesetzt sind

• geschleppte Wasserskiläufer oder Schirmdrachenflieger (soweit nicht anderweitig gedeckt)

• Passagiere (soweit nicht anderweitig gedeckt)

• Eigentümer, sofern nicht selbst Versicherungsnehmer

Das Haftungsrisiko eines Bootsführers von fremden, gemieteten oder gecharterten Booten, kann auch über eine sogenannte Skipper-Haftpflicht in die Wassersporthaftpflicht eingeschlossen werden oder aber auch in einem separaten Vertrag.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Haftpflichtversicherung

• Vorsatz

• Fahrten ohne Fahrerlaubnis (wenn vorgeschrieben)

• Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

• vertraglich übernommene Haftung

• Schäden mitversicherter Personen untereinander

• Schäden am versicherten Fahrzeug selbst

• gemietete/geliehene Sachen

• Strahlung

• Krieg

• Teilnahme an Rennen und Regatten

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Prominentes Beispiel 1

Der Schauspieler Götz George war am 30. Juli 1996 im Urlaub beim Schwimmen von einem Motorboot erfasst und am linken Bein schwer verletzt worden. Sein linker Fuß war der Länge nach aufgeschlitzt worden, die Schiffsschraube zertrümmerte das Knie. Er musste sich einer mehrstündigen Knieoperation unterziehen und mehrere Dreharbeiten absagen. Der Schauspieler verklagte den Bootsbesitzer auf 1,1 Million Mark Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Prominentes Beispiel 2

Der ehemalige Formel-1-Pilot JJ Lehto verursachte 2010 einen Bootsunfall. Mit zu hohem Tempo war er in einem Kanal in Raasepori (Süd-Finnland) gegen einen Brückenpfeiler gefahren. Ein Freund, der sich mit im Boot befand, verstarb an den Unfallverletzungen.

Anprall

Im August 2012 kollidierte ein Katamaran in Cuxhaven mit der Verlade-Anlage. Die Wucht des Aufpralls riss den Mast aus seiner Verankerung. Dabei zerriss das Segel, mehrere Antennen und der Kompass wurden zerstört. Der Sachschaden an der 13,5-Meter-Yacht betrug fast 50.000 Euro.

Diebstahl

Thilo G. hat ein Sportmotorboot, welches ganzjährig am Lago Maggiore anliegt. Eines Nachts stiehlt eine Gruppe Jugendlicher das Boot für eine Spritztour. Da Alkohol mit im Spiel ist, fahren Sie zu schnell und zu dicht am Ufer. Dabei wird der Rumpf aufgerissen. Das Boot kentert, die Jugendlichen flüchten. Bergung und Reparatur des Boots summieren sich auf 25.000 Euro.

Feuer

Zwei Freunde fahren mit dem gemeinsamen Boot (Außenborder) auf der Müritz. Der Motor überhitzt und beginnt zu brennen. Durch das Feuer wird das Boot beschädigt und sinkt.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Auch als Halter eines Wasserfahrzeugs können Sie schnell in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten. Beispielsweise wenn Sie Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche
nach eine Kollision durchsetzen möchten. Auch ein verwaltungsrechtliches Verfahren wäre gedeckt, wenn Ihnen etwa Ihr Führerschein entzogen werden soll. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Wasserfahrzeuge lässt Sie nicht im Regen stehen.

Unfallversicherung

Auch wenn Wasser keine Balken hat, besteht auf einem Boot immer einer erhöhte Unfallgefahr. Nasser Boden ist rutschig. Schnell verletzt man sich oder geht über Bord. Ertrinken zählt bei einer zeitgemäßen Unfallversicherungen zum versicherten Unfallbegriff. Aber auch bei einem weniger dramatischen Ausgang Ihres Törns bieten die Leistungen einer Unfallversicherung ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit nach einem Unfall.

Risikolebensversicherung

Nach Zahlen der DLRG versterben in Deutschland jedes Jahr 500 bis 600 Personen durch Ertrinken. Gut 75 % davon ertranken in einem der Binnengewässer. Schock, Auskühlung und Verletzungen können auch trainierten Schwimmern Probleme bereiten. Wer in seiner Freizeit Spaß auf dem Wasser hat, sollte sich fragen, ob es Hinterbliebene gibt, die es zu versorgen gilt. Eine Risikolebensversicherung bietet Ihren Angehörigen die finanzielle Absicherung, die sie benötigten.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Anwaltsund Gerichtskosten, wenn Sie selbst einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schädiger durchsetzen müssen. Auch die Kosten für einen Korrespondenzanwalt bei Schäden im Ausland werden übernommen, ebenso Kautionszahlungen. Natürlich bietet eine Rechtsschutzversicherung auch außerhalb des Wassersports sinnvollen Versicherungsschutz. Wer nicht aufgrund der Kosten auf sein gutes Recht verzichten will, für den ist eine Rechtsschutzversicherung eine gute Wahl.

Reisegepäckversicherung

In der Regel ist Ihr mitgeführter Hausrat (Kleidung, Kameras,...) auf dem Boot nicht versichert, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Mit einer Reisegepäckversicherung lässt sich das ändern. Der Versicherungsschutz umfasst u. a. den Unfall eines Transportmittels, wie auch Feuer oder Elementarereignisse.

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