Berufsunfähigkeitsversicherung und Schwere-Krankheiten- Absicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen.
Von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie monatlich eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Tätigkeit für längere Zeit - oder auf Dauer - nicht mehr nachgehen können. Die Rente wird solange gezahlt, wie Berufsunfähigkeit vorliegt.
Über die Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie eine Geldleistung in Form einer Einmalzahlung, wenn eine der versicherten Erkrankungen diagnostiziert wurde.
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwere-Krankheiten- Absicherung in der Regel nicht absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwere- Krankheiten-Absicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung, egal ob Sie durch die Krankheit berufsunfähig werden oder nicht. Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z.B. Arzt, Apotheker) oder bei Bürotätigkeiten (wie z.B. Sachbearbeiter, Steuerberater, Informatiker) ist, verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z.B. Möbelpacker, Fliesenleger, Gerüstbauer), geringer. Aber die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig oder zumindest teilweise heilbar. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur vorübergehend gezahlt wird. Sobald der Betroffene seinen alten Beruf wieder ausüben kann, wird die Leistung eingestellt. Aus einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Dieses finanzielle Polster ermöglicht es, beruflich etwas kürzer zu treten.
Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist (z. B. bei Vorerkrankungen), kann die Schwere- Krankheiten-Absicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Im Idealfall ergänzen sich beide Absicherungsmöglichkeiten.