Für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.). Je nach Rechtsschutzart kann es ggf. Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen).
Grundsätzlich können alle Teilbereiche des Manager-Rechtsschutzes sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten, abgeschlossen werden, als auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Welche Bereiche sind versicherbar?
• Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Ihr Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt.
Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits- sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.
• (Spezial) Straf-Rechtsschutz
Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens obliegt es Ihnen z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen.
Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).
• Vermögensschaden-Rechtsschutz
Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind.
Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren - egal, ob Sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe andere Ansichten vertreten.
Bitte beachten Sie in jedem Fall unsere Ausführungen zum Wechselspiel zwischen Vermögensschaden-
Rechtsschutz und D & O am Ende dieser Broschüre!
Je nach Anbieter können diese drei Rechtsschutzbausteine einzeln oder nur in Kombination abgeschlossen werden.
Einige Anbieter bieten zusätzlich zum Versicherungsschutz auch noch Assistanceleistungen wie z. B. die psychiatrische Betreuung von Angehörigen bei Inhaftierung, Lohnfortzahlung, usw.
Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtskräftiges Urteil)
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Angemessene Kosten des Anwaltes (ggf. Honorarvereinbarung)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Was ist zu beachten?
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.