Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.
Was ist versichert?
Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
• Überspannung, Induktion, Kurzschluss
• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
• Marder-/Tierbiss
Welche Gefahren sind u.a. nicht versichert?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
• Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kw/p.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.