Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
• Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
• Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
• Verschiedene Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).
Unfall-Krankentagegeld – Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
• Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
• Übergangsleistung: Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.
Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.
Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Typische Ausschlüsse:
• Bauch- und Unterleibsbrüche durch „Eigenbewegung“
• Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
• Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle
• Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
• Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
• vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung
Je nach gewähltem Tarif können die genannten Ausschlüsse aber dennoch teilweise abgesichert sein. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe und Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar.
Wie verhält es sich im Schadenfall mit der Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung?
Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch gesondert auf einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfallversicherungsvertrag erhält.
Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:
• von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
• der Höhe des Invaliditätsgrads
• der vereinbarten Progression.
Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.
Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):
Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro 300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro 500%ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro
Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.