Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
Abgesichert weden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente. Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.
Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:
• Berufsunfähigkeit
• Erwerbsunfähigkeit
• Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorübergehender, einfacher Erkrankung (z. B. grippaler Infekt)
• Unfälle aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen (auch z. B. Trunkenheit)
• Unfälle beim Ausüben einer Straftat
• Krieg
• Radioaktivität
Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe oder Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.
Wo gilt die Versicherung?
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.
Wie lässt sich die Rentenhöhe ermitteln?
Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eine Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden können.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Auch vorübergehende Fälle von Berufsunfähigkeit können bei voraussichtlich mind. sechsmonatigem Anhalten so abgesichert werden.
Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl. Die bestmögliche Behandlung bedeutet baldmöglichste Genesung.
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Dieser Schutz endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, was besonders für das große Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter wichtig ist. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.