Kraftfahrzeug­versicherung

für Oldtimer und Youngtimer

Runde, auswechselbare Formen prägen das automobile Straßenbild unserer Tage. Nur sehr wenigen Modellen spendieren die Hersteller noch ein markantes Äußeres. So sticht inzwischen sogar ein ehemaliges Allerweltsauto wie ein Kadett D optisch positiv aus dem tristen Einerlei hervor.

Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug im Regelfall. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen Schutz zu bescheidenem Beitrag bietet.

Damit wird eines der schönsten Hobbys für fast jeden bezahlbar.

Für wen ist die Versicherung?

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung - auch für Oldtimer und Youngtimer.

Besonderheiten:

Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer-Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer. Oldtimerversicherungen haben i. d. Reg. keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft.

Was ist versichert?

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

• Haftpflicht-Versicherung
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung
• Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbietern noch um:

• All-Risk-Deckung
• GAP-Deckung
• Auslandsschutz

Welche Gefahren sind u.a. versichert?

• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Welche Gefahren sind u.a. nicht versichert?

• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
• Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
• Schäden beim Transport des Fahrzeugs

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Marktwert des Fahrzeuges erstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Anpassung der Versicherungssummee (z. B. Wertsteigerung durch Restaurationsmaßnahmen oder Veränderungen der Marktsituation) selbst überwachen müssen! Eine Orientierung bietet Ihnen hier z. B. Classic-Data. Bei Einschluss einer GAPDeckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Wert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Marktwert des Fahrzeuges (max. entsprechend Ihrer Vorgabe).

Schadenbeispiele aus der Praxis

Knall auf Fall

Herr Müller erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er sich einen Bitter CD zulegte. Bei einer beherzten Ausfahrt im frühen Sommer vernimmt Herr Müller einen Knall aus dem Motorraum.

Der Wagen geht aus und ein Pannendienst muss gerufen werden. Dieser schleppt ihn zur nächsten Werkstatt ab.

Dort stellt man fest, dass ein Pleul gebrochen war und ein Loch in den Motor schlug. Da Herr Müller einen umfangreichen Schutz mit All-Risk-Deckung für sein automobiles Schätzchen abschloss, wurden Pannendienst und Reparatur des Motors von seinem Versicherer übernommen.

Auf den Hund gekommen

Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van der Haardt und ihren „Buckelvolvo“ angenehm sonnig.

Die Freunde trübte sich drastisch, als sie einen kleinen Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling auftauchte. Trotz geistesgegenwärtiger Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht mehr verhindern.

Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 3.000 Euro, ein Besitzer des Hundes hat sich nicht ausmachen lassen - und die Teilkasko zahlt keinen Cent, da bei diesem Versicherer nur Schäden mit Haarwild gem. dt. Jagdrecht gedeckt sind.

Einbrecher

Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im Urlaub. Der Flügeltürer mit dem „Stuttgarter Stern“ ist vermeintlich sicher in der hauseigenen Garage untergebracht.

Einbrecher steigen in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein und entwenden diverse Wertgegenstände. Durch eine seitliche Zugangstür brechen sie auch in die Garage ein.

Der Spurensicherung der Polizei nach müssen Sie versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor zu öffnen, was jedoch beides misslang.

Ihren mutmaßlichen Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus.

Abgetretene Seitenspiegel, zertrümmerte Scheiben und mehrere in den Lack gekratzte, unflätige Wörter summieren sich zu einer stattlichen Gesamtschadensumme.

Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden auf.

Vom Hänger gesprungen

Der Zahnarzt Dr. Johnson wollte mit seiner Frau ein Oldtimertreffen im Harz besuchen.

Die Reise unternahmen Sie mit ihrem großen Wohnmobil. Ihren Porsche 356 nahmen Sie „huckepack“ auf dem Anhänger mit.

Auf halber Strecke war Frau Johnson gezwungen scharf zu bremsen, um das Auffahren auf einen einscherenden Wagen zu verhindern.

Der Porsche war dummerweise nur im Vorderbereich mit Gurten verzurrt. Durch das Bremsmanöver „hüpfte“ dieser ein Stück nach vorne auf die Kurbel des Anhängers. Dabei wurden einige Teile am Unterbau des Fahrzeugs beschädigt.

Die Kaskoversicherung der Johnsons kam für den Schaden auf, da auf eine entsprechende Deckung geachtet wurde.

Abgestellt

Herr Weber fährt seinen Buick Riviera nur, wenn er Urlaub hat. Für den Alltag ist ihm der Wagen zu schade, da kann er ihn nicht richtig genießen.

Das Fahrzeug ist daher die meiste Zeit des Jahres abgemeldet in seiner Garage abgestellt. Durch ein heftiges Unwetter wird in einem Jahr das Dach der Garage teilweise abgedeckt. Teile davon stürzen auf den Wagen und verursachen Dellen und Kratzer im Lack.

Obwohl zum Schadenzeitpunkt keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden - der Wagen war ja abgemeldet - übernimmt Herrn Webers Versicherung des Schaden.

Der kostenlosen Ruheversicherung sei Dank.

Spezielle Sonderfälle

Sammlungen

Sammeln liegt in der Natur des Menschen. Diese Leidenschaft macht auch vor dem automobilen Bereich nicht Halt. Wer eine Sammlung hat, der hat diese nicht, damit er mit den Fahrzeugen fährt. Es ist mehr eine persönliche Ausstellung, bei der einzelne Fahrzeuge selten mal für eine Bewegungsfahrt aus der Halle rollen. Die meiste Zeit stehen sie sicher verräumt im Trockenen. Gegen manche Schadensereignisse sind auch Sammlungsfahrzeuge nicht sicher (z. B. Vandalismus nach Einbruch, herabfallende Hallenteile, etc.). Entsprechender Kaskoschutz stellt hier die Lösung dar, der teils individuell auf Ihren Bedarf hin abgestimmt werden kann. Auch Automuseen können ihre Exponate auf diesem Weg umfangreich und preiswert gegen Schäden absichern.

Oldtimer-Kennzeichen („07er Nummer“)

Im Kern handelt es sich beim roten Kennzeichen um ein Wechselkennzeichen für die eigene Sammlung. Allerdings ist der Einsatz der roten Nummer stark eingeschränkt. Erlaubt sind ausschließlich:

• Fahrten von und zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
• Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrten)
• Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung
• Überführungsfahrten
• Prüfungsfahrten und Instandsetzungsfahrten

Da es behördlich vorgeschrieben ist, die Fahrten über ein mitzuführendes Fahrtenbuch zu dokumentieren, stellt das rote Kennzeichen keine echte Alternative für all jene dar, die ihren Klassiker im Alltag bewegen möchten. Wer jedoch nur wenige Male im Jahr zu Oldtimertreffen oder -Rallyes fahren möchte, könnte hier eine flexible Lösung finden. Bedingt durch die teils schlechten Erfahrungen vieler Versicherer mit dem Missbrauch des roten Kennzeichens für Kfz-Händler, zeichnen nur noch sehr wenige Versicherer dieses spezielle Kfz-Risiko für Oldtimersammler.

Welche Zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung

Wer viel mit Pkw oder Motorrad fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Sie greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden Kfz-Halter dar.

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