Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Was ist versichert?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren - Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn an gerechnet.
Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung.
Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.
Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln.
Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.