Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern.
Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite. Er erhält vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag. Er wird vom Kunden / Mandanten beauftragt und ist somit Interessenvertreter des Kunden gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
Im Auftrag des Kunden bewertet der Makler den Markt nach den Anforderungskriterien des Versicherungsnehmers. Entscheidend sind dabei die Wünsche und Bedürfnisse des Versicherungsnehmers, aufgrund derer der Versicherungsmakler eine Empfehlung abgibt. Diese Marktbewertung findet je Versicherungszweig getrennt statt.
Versicherungsmakler werden in einer zentralen und öffentlichen Datenbank registriert, dem Versicherungsvermittlerregister. Es wird beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt.
Abgrenzung zu anderen Versicherungsvermittlern und Bankangestellten
Der Versicherungsvertreter ist, anders als der Versicherungsmakler, Geschäftsbesorger des Versicherungsunternehmens und vertritt damit in erster Linie dessen Interessen. Fehler des Versicherungsagenten werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Andere Bezeichnungen für den Versicherungsvertreter sind Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent oder Außendienst der Versicherungsgesellschaft. Ebenfalls zu den Versicherungsvertretern gehören Mehrfachagenten, welche für mehrere Versicherungsunternehmen Geschäfte anbahnen.