Für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.
Was ist versichert?
Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:
• Haftpflicht-Versicherung
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung
• Fahrerschutzversicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um:
• Rabattschutz
• GAP-Deckung
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)
Welche Gefahren sind nicht versichert?
• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
• Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei)
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt.
Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus.
Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes.
Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.