Immer häufiger werden auch deutsche Geschäftsreisende im Ausland zu Opfern von Entführungen und Erpressungen.
Ein Großteil dieser Vorkommnisse ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, denn die betroffenen Firmen kaufen ihre Mitarbeiter wieder frei, ohne dass jemand davon erfährt.
Umso besser, wenn Unternehmen auf solche Vorfälle vorbereitet sind.
Eine entsprechende Versicherung ist daher sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen als auch für große Konzerne ratsam, sowie für Hersteller, die aufgrund ihrer Produktpalette (Lebensmittel, Medikamente, …) erpressbar sind.
Welche Ereignisse sind versichert?
• Entführung, Verkehrsmittelentführung und widerrechtliche Freiheitsberaubung
• Personen-, Sach-, Produkt- und Geheimnisverratserpressung
• Erpressung mit Computerdatenmissbrauch (Cybererpressung)
• Politisch motivierte Drohung mit physischer Gewalt gegen Mitarbeiter oder ihre Angehörigen (Politische Drohung)
Welche Kosten sind abgedeckt?
• Lösegeld im Falle einer Personenentführung
• Erpressungsgeld im Falle einer Personen-, Sach- oder Produkterpressung
• Ersatz bei Verlust des Löse- oder Erpressungsgeldes während der Übergabe
• Kostenübernahme u.a. für Berater, Dolmetscher, Sicherheitsdienst, Informanten, Darlehenszinsen, für Gehalt eines Ersatz-Mitarbeiters und Gehaltsfortzahlung beim entführten Mitarbeiter, für medizinische und psychologische Behandlung, für Erholung und Rehabilitation, für persönliche Vermögensschäden des Entführten
• Abwehrkosten und Schadensersatz bei Verschulden des Unternehmens in Zusammenhang mit der Entführung/Bedrohung von Mitarbeitern
• Entschädigung bei Personenschäden
• Einsatz professioneller Krisenmanagement-Organisationen im Entführungsfall zur Unterstützung der Versicherungskunden. Dadurch wird vermieden, dass in der Extremsituation Fehler geschehen, die das Leben des Entführten zusätzlich bedrohen. Das Know-how der Spezialisten kommt auch bei den Verhandlungen mit den Entführern zum Tragen.
• Zusätzlich versicherbar: Rückrufkostendeckung im Falle einer Produkterpressung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
• Vorsatz eines identifizierbaren Mitarbeiters
• Opfer als Täter, Kollusion
• politische Drohung
• Rückrufkosten bei Produkterpressung – für diesen Bereich sind separate Spezialprodukte am Markt erhältlich
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.
Wie lässt sich die Prämie ermitteln?
Die Höhe der Prämie richtet sich meistens nach der sensiblen Einzelfall-Konzeption.
So kann man davon ausgehen, dass beispielsweise ein mittelständischer Betrieb, der rund 10 Mitarbeiter relativ häufig im Ausland einsetzt, um die 15.000 Euro Jahresprämie ansetzen muss.
Entscheidend für die Prämienkalkulation des Versicherers ist darüber hinaus, in welche Länder die Auslandreisen gehen.