Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.
Was ist versichert?
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.
Welche Bürgschaften können u.a. abgedeckt werden?
Versichert werden können:
• Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
• Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
• Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
• Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
• Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
• Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichsund Entgeltkonten
• Bürgschaft für Reiseveranstalter
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.
Wie wird die Prämie ermittelt?
Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.