Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser.
Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. "Dauerhaft" bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Daher ist diese Absicherungsform als "Worst-Case"-Absicherung - also für den ungünstigsten Fall - zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen "Worst-Case"-Schutz haben möchten.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist besonders geeignet für Menschen in risikoreichen Berufen oder mit niedrigen Einkommen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für sie oft gar nicht möglich, da die Beiträge aufgrund des Risikos zu hoch oder im Verhältnis zum Einkommen zu teuer wären. In diesem Fall kann deshalb eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine alternative Lösung sein, um nicht gänzlich auf Schutz verzichten zu müssen
Erwerbsminderung ist ein reales Risiko
Laut Statistik muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben bzw. ganz oder teilweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Heutzutage sind viele Erwerbstätige dauerhaftem Stress und Druck ausgesetzt. So ist es nicht überraschend, dass Erkrankungen der Psyche inzwischen hauptverantwortlich für einen Großteil der Erwerbsminderungsfälle sind.
Anspruch auf eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente besteht unabhängig vom Beruf dann, wenn nicht mehr als eine bestimmte Zeitspanne pro Tag gearbeitet werden kann. Sie erhalten bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine monatliche EU-Rente, die nicht mit den gesetzlichen Leistungen verrechnet wird
Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Ist die versicherte Person in der Lage, einen anderen Beruf auszuüben, kann sie auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die sie ausüben könnte, tatsächlich jedoch nicht ausübt (abstrakte Verweisung).
Berufsunfähig ist oder wird, wer in Folge von Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr im Stande ist, seinen bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. In diesem Fall sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung die versicherte Person gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.