Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam, der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.).
Was ist versichert?
Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlicheneine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen (z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge).
Das ständige rote Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im Fahrtenbuch vermerkt
werden (behördliche Vorschrift!).
Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl zwischen
• Haftpflicht-Versicherung
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
Die Versicherer erwarten in der Regel, dass die Deckung der einzelnen Bausteine einheitlich vereinbart wird.
Die möglichen Bausteine sind:
• ständiges rotes Kennzeichen („06er Nummer“) - Schutz für das bestimmte Fahrzeug, an dem es z. B. für eine Probefahrt montiert wurde.
• Werkstattrisiko - Schutz für Fahrzeuge in Werkstattobhut (i. d. Reg. Kundenfahrzeuge). Obacht: die Zusatzversicherung für das KFZ-Handwerk als Anhängsel Ihrer Betriebshaftpflicht genügt nicht, da sie nur für handwerkliche Tätigkeitsschäden aufkommt (kein Rangieren, keine Unfälle, etc.). Die Ergänzung ist also dringend anzuraten.
• Handelsrisiko - Schutz für Ihren Fahrzeugbestand (Fahrzeug als Handelsware) in Showroom oder auf dem Platz.
Welche Gefahren sind u.a. versichert?
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
• Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Anbieter, ggf. auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungschutz gilt grundsätzlich bedingungsgemäß in ganz Europa.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges (in der Regel sind dabei jedoch Höchstentschädigungsgrenzen je Fahrzeug zu beachten!). Darüber hinaus erstreckt sich die Leistung auch auf aus dem Schaden entstehenden Nebenkosten wie z. b. Mietwagenkosten, Nutzungsaufall, etc.).